Gegen Fahrtüchtigkeitsprüfung nur für Ältere!

Gegen Fahrtüchtigkeitsprüfung nur für Ältere!

Wiesbaden, 08. August 2024
Landesseniorenvertretung Hessen favorisiert freiwillige Testungen

Die Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH) begrüßt, dass Deutschland derzeit keine Zwangsmaßnahmen zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit älterer Menschen einführen wird. Ebenso wenig
kommt eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung ab einem gewissen Alter in Betracht.
In diesem Zusammenhang weist deren Landesvorsitzende Klaus Reifert darauf hin, dass man in Deutschland eine Fahrerlaubnis in der Regel auf Lebenszeit erwirbt. „Es existieren keine Gesetze, die das Autofahren im Alter verbieten oder Senioren dazu verpflichten, ihren Führerschein ab einem gewissen Alter abzugeben. Auch regelmäßige Überprüfungen der
Fahrtauglichkeit, wie sie beispielsweise in anderen Ländern bei Rentnern durchgeführt werden, sind nicht vorgeschrieben, so Klaus Reifert. Und das sei auch gut so, denn Einkäufe erledigen, Verwandte und Freunde besuchen oder Arzttermine mit dem Auto wahrzunehmen bedeutet gerade für ältere Menschen mehr Selbstständigkeit und Mobilität. Der Staat, so die Landesseniorenvertretung Hessen, solle daher nicht ohne Not und aufgrund eines bestimmten Lebensalters in diese Freiheitsrechte eingreifen. „Wir setzen bei dem Thema mehr auf freiwillige Tests und Eigenverantwortung, so Klaus Reifert.
Bereits jetzt schränken viele ältere Menschen freiwillig ihren Mobilitätsradius ein, wenn sie merken, sie können zwar noch Auto fahren, aber zum Beispiel nicht mehr bei Nacht oder bei Regen und passen sich entsprechend an.“ Ebenso geben viele ältere Autofahrer, auf Anraten von Ärzten oder Angehörigen, ihren Führerschein ab. Verschiedene Kommunen honorieren sowas zusätzlich noch durch kostenlose Tickets für den öffentlichen Nahverkehr.
Aus allen bisherigen Erhebungen und Zahlen ergibt sich für die LSVH nicht automatisch, dass alte Menschen schlechter Auto fahren als Führerscheinneulinge oder dass sie ab einem bestimmten Alter gänzlich auf ihren fahrbaren Untersatz verzichten sollten. Schließlich entscheidet nicht das Alter allein über eine vorhandene Fahreignung.
Wenn der Gesetzgeber jedoch in Zukunft verpflichtende Fahrtüchtigkeitsprüfungen oder Sehtests einführen möchte, dann sollte dies altersunabhängig sein, so die Landesseniorenvertretung Hessen abschließend.

Ansprechpartner:
Klaus Reifert, Vorsitzender, Tel. +49 1711481949, E-Mail: lsvh.reifert@t-online.de
oder
Volker Weber, Pressesprecher, Tel. +49 15111347059, E-Mail: VWvolkerweber@outlook.de
Hintergrundinformation:
Die Landesseniorenvertretung Hessen e.V. (LSVH) ist die Vertretung der kommunalen Seniorenvertretungen in Hessen. Der LSVH unterstützt und vertritt die Arbeit von ca. 150
Seniorenvertretungen, Seniorenräte und Seniorenbeauftragte auf Landesebene. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Interessen und Wünsche der über 60-jährigen gehört werden.
Es werden ca. 1,8 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger über 60 Jahre in Hessen durch den LSVH vertreten.
Ansprechpartner:
Klaus Reifert, Vorsitzender, Tel. +49 1711481949, E-Mail: lsvh.reifert@t-online.de
oder
Volker Weber, Pressesprecher, Tel. +49 15111347059, E-Mail: VWvolkerweber@outlook.de