15 Jan Rückschlag für bessere Nahversorgung in Randlagen durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH)
Landesregierung ist am Zug
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die unter dem Namen „Teo“ bekannten digitalen Mini-Supermärkte der Fuldaer Handelskette Tegut an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines mehr als zweijährigen Rechtsstreits zwischen Tegut und der Stadt Fulda. Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht nur dem Schutz der Verkäufer, sondern auch der Wahrung der Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten dient. Dies gelte auch für automatisierte Verkaufsvorgänge. Der tegut-Sprecher Matthias Pusch sagte dazu: “ Es tut uns vor allem für die Gemeinden leid, wo viel Herzblut in die Teos geflossen ist. Wir werden nun alle Teo-Standorte zur Disposition stellen.“ „Ich bedaure das sehr, zumal wir bei unserer Podiumsdiskussion am 23. September 2023 mit Vertretern von Handel und Kommunalpolitik. den Eindruck gewonnen hatten, dass das Konzept für Gronau und den hinteren Heilsberg passen würde. Das ist ein Rückschlag für alle Ebenen der Kommunalpolitik im Bemühen, Lösungen für die Nahversorgung in Randlagen zu schaffen “ so der Bad Vilbeler Seniorenbeirats Vorsitzende Klaus Arabin. Für den Heilsberg ist ja zumindest mittelfristig wohl eine andere Lösung gefunden worden. Jetzt müssen sich auch der Magistrat und die Landesseniorenvertretung dafür stark machen, dass die neue Landesregierung zügig tätig wird, zumal das Problem in anderen Bundesländern nicht zu bestehen scheint. Das an vielen Orten bestehende schlechte Angebot von wohnortnahen Einkaufsmöglichkeiten ist Thema in vielen Seniorenbeiräten. Schließlich ist eine funktionierende Nahversorgung wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter. „Je schneller hier Rechtssicherheit geschaffen wird, umso besser“, so Arabin.